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Wahlinfos in Leichter Sprache

Bei den Kommunalwahlen im Kreis Fulda werden Kreistag, Gemeindevertretungen und Ortsbeiräte gewählt, in Fulda außerdem ein neuer Oberbürgermeister und in den Gemeinden Fulda und Künzell Ausländerbeiräte. Um unsere Klienten bei ihrer Wahlentscheidung zu unterstützen, haben wir ein ganzes Paket verschiedenster Materialien erstellt. So hat eine Projektgruppe die Fragen von wahlberechtigten Personen aus dem Netzwerk gesammelt und sie von den Parteien und Kandidaten beantworten lassen. Der zusammengestellte Fragenkatalog zeigt, wie die Parteien zu Themen rund um Inklusion stehen. Die Fuldaer Stadtvorsteherin Margarete Hartmann und der Fuldaer Kreistagsvorsitzende Helmut Herchenhan waren so freundlich, in einem Videogrußwort zu erklären, warum Wählen ihrer Meinung nach wichtig ist und warum man auf jeden Fall von seinem Wahlrecht Gebrauch machen sollte. Des Weiteren gibt es Infoblätter zum Thema Wer wird eigentlich gewählt? und Kommunalwahl Oberbürgermeister und Ausländerbeirat, die die verschiedenen Wahlen in leichter Sprache vorstellen und erklären. Und wer wissen will, wie genau die Wahl abläuft, kann sich ein eigens gedrehtes Erklärvideo anschauen.


Gleiches Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen

In diesem Jahr dürfen erstmals auch Menschen mit Behinderungen, die eine gerichtlich bestellte Vollbetreuung haben, an den Wahlen teilnehmen. Wer keinen seiner relevanten Lebensbereiche mehr selbst regeln kann und deswegen einer richterlich angeordneten Betreuung in allen Angelegenheiten unterliegt, ist vom Wahlrecht ausgeschlossen: So stand es bis zum Juli 2019 in § 13 des Bundeswahlgesetzes. Betroffen waren davon vor allem psychisch kranke Menschen, zum Beispiel solche mit Demenz, und Menschen mit Behinderungen – deutschlandweit insgesamt gut 80.000 Personen.

Anfang 2019 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Regelung für verfassungswidrig, schon im Mai durften die Betroffenen bei der Europawahl teilnehmen, bevor der Passus dann im Sommer ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen wurde.

So dürfen in diesem Jahr etwa 7000 hessische Betroffene erstmals bei den Kommunalwahlen zum Urnengang schreiten, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ob das der Fall ist, sollte man auf jeden Fall überprüfen lassen, denn die Eintragung geschieht nicht immer automatisch.


Hilfe holen ist erlaubt

Wer nicht in der Lage ist, seine Stimme selbst abzugeben, darf sich Hilfe holen. „Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt“, heißt es im neu hinzugekommenen § 14 (5) des Bundeswahlgesetzes, und weiter: „Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.“

 Die Materialien zur Vorbereitung auf die Kommunalwahl wurden Anfang März in unserem Netzwerk und darüber hinaus zugänglich gemacht. Jetzt heißt es also nur noch: Am 14. März zur Wahl gehen – oder vorher die Stimme per Briefwahl abgeben.

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